Beratungstag für Unternehmen zu Corona Überbrückungshilfen im Gründer- und Mittelstandszentrum

Im Rahmen eines Beratungstages der Wirtschaftsförderung  Saarpfalz wurden Betriebe zu Unterstützungsmöglichkeiten informiert. Aktuell wurden die Zugangsbedingungen für Förderungen abgesenkt und ausgeweitet.

Einen Beratungstag zu den Unterstützungsangeboten für kleine und mittlere Unternehmen in der Corona-Krise hat die Wirtschaftsförderung Saarpfalz in Kooperation mit dem Ministerium für Wirtschaft angeboten. Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Saarpfalz-Kreis konnten an diesem Tag kostenfrei mit Experten des Wirtschaftsministeriums, der Wirtschaftsförderung Saarpfalz, des Jobcenters Saarpfalz-Kreis, der Steuerberaterkammer des Saarlandes und der IHK Saarland telefonisch, persönlich oder per Videokonferenz ihre Fragen rund um die Überbrückungshilfen erörtern und sich über weitere Hilfsmaßnahmen informieren.

Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Viele antragsberechtigte Unternehmen haben diese Überbrückungshilfen jedoch noch nicht in Anspruch genommen.

Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Je nach Höhe des Umsatzeinbruchs werden bis zu 90 % der Fixkosten erstattet auch eine Personalkostenpauschale von bis zu 20 %  ist vorgesehen. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.

Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen wiederum über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

Betroffene Unternehmen können sich zu aktuellen Konditionen unter www.wfg-saarpfalz.de informieren oder sich telefonisch an die Wirtschaftsförderung Saarpfalz zur Beratung wenden: 06826 5202-0.

 

 

Die Wirtschaftsförderung Saarpfalz ist im Gründer- und Mittelstandszentrum im Saarpfalz-Park Bexbach ansässig. Das Zentrum ist Anlaufstelle für Unternehmen und Existenzgründer aus dem Saarpfalz-Kreis.

Foto: Petra Stein, WFG Saarpfalz mbH

 

 

 

 

Wirtschaftsförderungsgesellschaft Saarpfalz mbH

Petra Stein

Saarpfalz Park 1

66450 Bexbach

Telefon (06826) 52 02-0

Telefax (06826) 52 02-28

E-mail: info@wfg-saarpfalz.de

Internet: www.wfg-saarpfalz.de

 

Über­brückungs­hil­fe